Die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) sind an mich herangetreten und haben mir folgendes mitgeteilt: Die ÖBf sind Eigentümer des gesamten Gipfelbereichs des Vorderen Unnütz. Das heißt defacto, dass der Berg kein öffentlicher Bereich ist und für Starts eine Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig ist. Diese ist jedoch lt. ÖBf nie erteilt worden, was wiederum bedeutet, dass das Starten am Vorderen Unnütz nicht erlaubt ist.
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